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AGB's


ABC Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten, nachdem sie dem Kunden zugegangen sind, für alle folgenden Geschäfte. Ergänzungen werden von uns schriftlich bekannt gegeben. Unseren AGB’s widersprechende Geschäftsbedingungen gelten als nicht vereinbart, es sei denn, dass deren Geltung ausdrücklich von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt wurde.

2. Geschäftsfelder
Die Geschäftstätigkeit von ABC gliedert sich in folgende Geschäftsbereiche:VerkaufB) laufende Wartung (Reparaturen und Instandhaltung)C) Vermietung (inkl. Reparatur und Instandhaltung)D) Dienstleistung (Einzelreparatur, Projektmanagement,…)Von/an jeweils min einem individuellen Vertrag spezifizierten Geräten. Die Wartung ver Geräte durch ABC ist aber immer nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung inkludiert. Zu den jeweiligen Verträgen kommen die nachfolgend angeführten Bestimmungen und jeweils die Allgemeinen Bestimmungen zur Anwendung.

3. Verkauf
3.1 Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, bei Übernahme der Ware anhand des Lieferscheines zu prüfen, ob die im die Ware nicht vollständig ist, hat das der Kunde unverzüglich ABC anzuzeigen und am Lieferschein zu vermerken. Durch vorhaltslose Unterfertigung der Frachtpapiere bzw. des Lieferscheines bestätigt der Kunde gegenüber ABC, die Ware ordnungsgemäß übernommen zu haben.

Die Feststellung von Mängeln muß der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, ABC schriftlich melden. Die Gewährleistungsfrist für Gewährleistungsansprüche gegenüber ABC beginnt in jedem Fall mit der Übernahme der Ware durch den Kunden zu laufen.

Für Mängel, die sich durch den wöhnlichen Gebrauch bei Verschleißteilen und beweglichen Teilen ergeben, wird durch ABC keine Gewähr geleistet. Werden vom Hersteller des Gerätes Garantien abgegeben, so handelt es sich hierbei nicht um Garantiezusagen von ABC. Der Kunde hat sich dann grundsätzlich an den Hersteller zu wenden, ABC ist nicht verpflichtet, die Garantieabwicklung für den Kunden gegenüber dem Hersteller zu übernehmen.

4. Laufende Wartung
4.1 Servicepauschale
ABC wird bei vereinbarter Wartung des Gerätes gegen Bezahlung der vereinbarten Servicepauschale innerhalb der Arbeitszeit von ABC in zumutbarer Frist nach Defektmeldung durch den Kunden, die Wartung (Reparatur und Instandhaltung) des Gerätes und den für die Funktion des Gerätes notwendigen Austausch von Teilen durch neue oder generalüberholte Ersatzteile vornehmen. Mit der Zahlung von Servicepauschalen sind nachfolgende im Rahmen der Wartung anfallende Kosten inkludiert: Arbeitszeit, Transport- und Versandkosten.

Die Servicepauschale wird im vorhinein fakturiert.

ABC kann, ohne vom Recht der vorzeitigen Vertagsauflösung Gebrauch zu machen, dem Kunden Reparatur, Wartungsarbeiten sowie Verbrauchsmaterialien so lange verweigern, so lange der Kunde mit Zahlungen an ABC säumig ist.

4.2 Übertragbarkeit
Der Kunde kann abgeschlossene Miet- und Wartungsverträge bei Veräußerung an den neuen Eigentümer übertragen, falls ABC sowie der neue Eigentümer dieser Übertragung im Vorhinein schriftlich zustimmen.

4.3 Dauer und ordentliche Kündigung
Wird ein Vertrag nicht gleichzeitig ausdrücklich mit einer Laufzeitvereinbarung abgeschlossen, so gilt er auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jede der beiden Parteien kann den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderquartals schriftlich kündigen.
Wird der Vertrag vor Laufzeitende oder bei unbestimmter Laufzeit von 36Monaten (gerechnet ab Vertragsabschluß) vom Kunden ohne wichtigen Grund oder von ABC aus wichtigem Grund gekündigt, ist ABC berechtigt, bis zu 70% der restlichen Servicepauschale auf die restliche Laufzeit des Vertrages (bei unbestimmter Vertragsdauer auf 36Monate ab Vertragsabschluß) sofort und in voller Höhe in Rechnung zu stellen. ABC ist mit Vertragsbeendigung nicht mehr zur Erbringung von Leistungen verpflichtet.

4.4 Kündigung aus wichtigem Grund
In folgenden Fällen ist ABC zur Kündigung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund berechtigt:Am Gerät wurde eine Reparatur oder Wartung durch Dritte – ohne vorheriger Zustimmung durch ABC – durchgeführtWeitergabe des Geräts ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch ABCBei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines Antrags auf Konkurseröffnung über das Vermögen des Kunden mangels Masse oderBei Exekution in das Vorbehaltseigentum
In folgenden Fällen ist der Kunde zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt: Bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen der ABC oder bei Abweisung eines Antrags auf Konkurseröffnung über das Vermögen der ABC mangels Masse.

5. Vermietung
5,1 Geltung von Regelungen aus dem Wartungsvertrag
Sofern bei der Vermietung eine Wartung mit vereinbart wurde, gelten die Regelungen unter Punkt 4 inkl der Unterpunkte. Zusätzlich gelten die nachfolgend angeführten Bestimmungen und die Allgemeinen Bestimmungen

5.2 Eigentumsrecht
Die Geräte sind Eigentum der ABC. Eine allfällig gemachte Kennzeichnung der Geräte als Eigentum der ABC darf nicht entfernt oder verändert werden. Sollte eine solche Kennzeichnung nicht mehr einwandfrei sichtbar sichtbar sein, ist der Kunde verpflichtet, ABC unverzüglich schriftlich zu verständigen

Im Fall eines Konkurses des Kunden oder bei Exekutionen in das Vermögen, ist der Kunde verpflichtet, dem Masseverwalter und/oder das Gericht auf das Eigentum der ABC an dem Gerät hinzuweisen. Weiters hat der Kunde ABC von dem Konkurs bzw. der Exekution schriftlich zu informieren und sämtliche für die Wahrung der Rechte der ABC notwendigen Informationen zu erteilen.

5.3 Weitergabe des Gerätes
Eine Weitergabe bzw. eine Untervermietung des Gerätes ist nur zulässig, wenn ABC vorab schriftlich zugestimmt hat.

5.4 Vertragsende
Bei Rücknahme des Gerätes ist ABC zu einer technischen Überprüfung des Gerätes berechtigt. Sollten hierbei mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen festgestellt werden, ist ABC zur Verrechnung der hieraus resultierenden Kosten berechtigt

5.5 Mietvariante mit der Grenke Leasing AG
Wenn auf dem Vertrag die Mietvariante mit der Grenke Leasing AG angeführt ist, gilt folgendes:
Bei den Punkten 5.2 und 5.4 tritt anstelle der ABC die Grenke Leasing AG
Eine Untervermietung und jede Weitergabe des Leistungsgegenstandes ist ausdrücklich unzulässig

6. Dienstleistungen
6.1 Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge von ABC sind kostenpflichtig und werden – sofern keine verbindliche Pauschale vereinbart wurde – nach Aufwand verrechnet.

7. Allgemeine Bestimmungen

7.1 Störungseinsätze
Störungseinsätze, die am Tag bis 15.00 gemeldet werden, werden in der Regel am nächst folgenden Arbeitstag begonnen. Soll jedoch am selben Tag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ein Einsatz erfolgen und ist dies seitens ABC möglich, wird eine Expresspauschale nach der jeweils aktuellen, gültigen Preisliste von ABC dem Kunden in Rechnung gestellt.

ABC ist nicht verpflichtet, für die Dauer einer Reparatur / Instandhaltung, Ersatzgeräte zur Verfügung zu stellen

7.2 Preise / Zahlungsbedingungen
Alle von der ABC angegebenen Preise sind Nettopreise, sofern die MWSt. nicht ausdrücklich ausgewiesen ist. Hinzu kommen die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze. Es gelten grundsätzlich die jeweils aktuellen gültigen Preise von ABC.

Die Rechnungen von ABC sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsziele und im Fall eines Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. über dem jeweils aktuellen Basizinssatz zu bezahlen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen der ABC aufzurechnen.

7.3 Haftungsbeschränkung
Für Schäden die durch eine eventuelle Betriebsunterbrechung oder durch Verzögerungen bei der Wartung und der Reparatur des Gerätes entstehen, haftet ABC nicht.
Die Behebung von Schäden auf Grund höherer Gewalt Diebstahl, Blitz, Feuer, Wasser und ähnlichen Ursachen gehören nicht zu den den von ABC im Rahmen der Gewährleistung oder im Rahmen von Warzungs- und/oder Mietverträgen zu erbringenden Leistungen.Die diesbezüglichen Kosten werden separat in Rechnung gestellt. ABC weist den Kunden darauf hin, dass der Kunde für derartige Kosten eine Geräteversicherung bei einer Versicherung abschließen kann. Der Abschluß eines derartigen Versicherungsvertrags fällt in die alleinige Verantwortung des Kunden

Für durch Software verursachte Probleme (zB fehlerhafte Treiber an PC’s, Inkontabilitäten etc.) wird keine Haftung übernommen. Derartige Softwareprobleme, samt dadurch verursachte Schäden, Aufwendungen und Mängelfolgeschäden und unklusive der Kosten für die Feststellung der Schadensursache und inkl. Der Kosten von Dritten, sind alleine vom Kunden zu tragen. Diesbezügliche Kosten können keinesfalls an ABC verrechnet werden. Klarstellend wird festgehalten, dass solche Kosten insbesondere auch nich von vereinbarten Servicepauschalen umfasst sind.

ABC übernimmt keine Haftung für durch Viren, Troyaner oder sonstige schädliche Programme/Datenanwendungen oder durch Hacker verursachte Schäden. Bei nicht über ABC bezogene Software ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass er über sämtliche Berechtigungen zur Nutzung der Software, insbesondere der erforderlichen Softwarelizenzen verfügt. Dies gilt auch für den Fall, dass ABC ein upgrade oder ein upgrade der Software vornimmt.

ABC übernimmt keine Haftung für den Verlust von EDV-Daten oder der Beschädigung von EDV-Programmen. ABC übernimmt weiters keine Haftung für die ordnungsgemäße Sicherung von EDV-Daten, die Wiederherstellbarkeit von Daten und für Ausfallzeiten gegenüber dem Kunden und gegenüber Dritten. Ersatzansprüche auf entgangenem Gewinn sind ebenfalls ausgeschlossen.

Die Haftung der ABC für Schäden aus der Nichteinhaltung von Fristen wird ausgeschlossen, sofern die Leistungserbringung innerhalb der vorgesehenen Nachfrist von bis zu 4 Wochen erfolgt.

Schadensersatzansprüche gegen ABC sind jedenfalls für den Fall der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beweislastumkehr des § 1296 ABGB wird abbedungen. Schadensersatzansprüche gegen ABC verjähren binnen 5 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber 1 Jahr nach Eintritt des Schadens.

7.4 Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von ABC unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von ABC. Für den Fall der Bezahlung auf Scheck- oder Wechselbasis, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Einlösung des Wechsels oder Schecks durch den Kunden bestehen.

Bei Zahlungsrückstand oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, ist ABC berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und die Geschäftsräume und Lagerräumlichkeiten des Kunden zu betreten. Der Kunde ist verpflichtet, ABC den diebezüglichen Zutritt zu gewähren bzw. zu dulden. ABC ist berechtigt, zurückgenommene Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern und die Kosten und Schäden von ABC mit dem Erlös zu verrechnen.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in der Vorbehaltsware oder in die an ABC abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten sowie über einen Konkurs des Kunden, hat der Kunde ABC unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; die gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

ABC verpflichtet sich, die ABC nach den vorstehenden Bestimmungen zustehender Sicherungen auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Rechnungswert der Sicherung der übereigneten Güter die zu sichernden Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

7.5 Lieferung
Lieferung und Versand von ABC erfolgen vom Sitz von ABC und in jedem Fall ausnahmslos auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der vollständigen Verladung oder wenn Abholung vereinbart ist – aber bei Fälligkeit vom Kunden nicht abgeholt wird – mit der Bereitstellung auf den Empfänger über. Nach erfolgter Verladung haftet ABC weder für Verluste noch für Beschädigung. Transportversicherungen schließt ABC nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Empfängers ab.
Bei Installation der Ware beim Kunden, ist der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der abgeschlossenen Installation die mit der Gegenzeichnung des Lieferscheins bestätigt wird.

7.6 Fristen
ABC ist grundsätzlich bemüht, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten. Produktions- und betriebsbedingte Überschreitungen der vereinbarten Fristen und Termine begründen keine Ansprüche des Kunden. Lieferverzögerungen auf Grund von Arbeitskämpfen oder unvorhersehbaren, aussergewöhnlichen Ereignissen hemmen die Lieferfristen für die Dauer ihrer Auswirkungen. Im Falle der Unmöglichkeit wird die ABC voll von der Lieferpflicht befreit.

Im Fall des Lieferverzugs von ABC oder der von ABC zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistung, sind Schadensrsatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Im Übrigen gilt § 918 ABGB mit der Maßgabe, dass die ABC zu setzende Nachfrist wenigstens 4 Wochen betragen muß.

7.7 Änderung der Bonität des Kunden
Erfüllt der Kunde seine Vertragspflicht nicht oder werden ABC Umstände bekannt, die die von ABC angenommene Krditwürdigkeit des Kunden mindern, ist ABC berechtigt, ihre Sicherungsrechte geltend zu machen und alle Forderungen von ABC sofort fällig zu stellen. ABC ist in diesen Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von der Leistung angemessener Sicherheiten bhängig zu machen, sofern der Kunde nicht vorab zahlt.

7.8 Schlußbestimmungen
ABC ist berechtigt, die Bestimmungen dieser Bedingungen oder von Vertragsbestimmungen zu ändern. ABC wird den Kunden diesbezüglich mit einmonatiger Frist zum nächsten Monatsersten von der Änderung verständigen. Bei der Verständigung reicht es aus, wennn der Kunde auf die neue Fassung hingewiesen wird und diese gleichzeitig auf der Homepage der ABC zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist der Änderung dieser Bestimmungen schriftlich widerspricht, gelten die geänderten Bestimmungen in der neuen Fassung.

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrags bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Handelsgeschäfte mit Kaufleuten ist der Firmensitz von ABC. Für alle Strieigkeiten mit der ABC wird ausdrücklich österreichisches Recht ausschließlich seiner internationalen Verweisungsnormen und ausschließlich UN-Kaufrecht vereinbart.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen oder Bedingungen oder der individuellen Vereinbarungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.


ABC - Angerer Business Center, St. Margarethenstrasse 2, 5424 Bad Vigaun, Tel: +43 (0)6245 90820-0